Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung

Anträge für einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie bei den zuständigen Versorgungsämtern. Diese legen den Grad der Behinderung fest und stellen gegebenenfalls den Ausweis aus.

Der Ablauf im Einzelnen:

  • Antragsformulare für einen Schwerbehindertenausweis bekommt man direkt bei den Versorgungsämtern, den Bezirksämtern, vielen SBVen und als Download im Internet.
  • Der Antrag muss in dem Bundesland gestellt werden, wo sich die persönliche Meldeadresse befindet.
  • Wenn Sie das erste Mal die Feststellung einer Schwerbehinderung beantragen verwenden Sie einen Erstfeststellungsantrag. Sind Ihre Einschränkungen größer geworden, verwenden Sie einen Neufeststellungsantrag.
  • Dieser Antrag muss ausgefüllt und mit einer ärztlichen Bescheinigung über die Art der Behinderung versehen sein. In dem Antrag sollten Sie alle Einschränkungen und Beschwerden ausführlich darlegen, möglichst durch fachärztliche Gutachten konkretisieren und ggf. belegen.
  • Falls der Platz im Antragsformular nicht ausreicht, können Sie auch ein formloses Beiblatt nutzen. Das Versorgungsamt setzt sich nach Eingang des Antrags mit den behandelnden Ärzten in Verbindung und fordert zusätzliche Unterlagen und Gutachten an.
  • Es ist sinnvoll, die betreffenden Ärzte zu informieren.

Was beinhaltet der Feststellungsbescheid?

Zunächst einmal enthält der Feststellungsbescheid selbstverständlich den Namen, die Anschrift des Antragstellers und den Grad der Behinderung. Voraussetzung ist jedoch, dass der festgestellte Grad der Behinderung mindestens 20 ist. Wenn mehrere Behinderungen festgestellt werden, wird ein Gesamt-GdB gebildet. Der Feststellungsbescheid enthält die Diagnose, die bei Abgabe in der Personalabteilung geschwärzt werden sollte.

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Stand: 04.2022