Teilhabeerlass

Gilt der Teilhabeerlass auch für mich als schwerbehinderter/gleichgestellter Mensch, der an der Schule arbeitet? Folgende Fragen lassen sich zum Beispiel mit Hilfe des Teilhabeerlasses klären:

  • Habe ich bei einer Bewerbung mehr Chancen oder Nachteile, wenn ich meine Behinderung angebe?
  • Kann ich die Vertrauensperson der Schwerbehinderten mit in das Bewerbungsverfahren nehmen?
  • Kann ich aufgrund meiner Schwerbehinderung auch nach dem 45. Lebensjahr verbeamtet werden?
  • Gibt es für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche?
  • Kann ich als Mensch mit Behinderung eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand verhindern? Und wer berät mich dabei?
  • Werde ich im Rahmen von Nachteilsausgleichen bei Fortbildungen bevorzugt berücksichtigt?

Der Teilhabeerlass formuliert u.a. Regelungen zur Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, Nachteilsausgleiche, Unterstützungen am Arbeitsplatz, Ruhestandsregelungen, Rechte und Pflichten der Interessenvertretungen wie z.B. Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen.

Diese Verwaltungsvorschrift hat das Ziel, Menschen mit Behinderung dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die FHH als Arbeitgeberin und oberste Dienstbehörde konkretisiert mit dem Teilhabeerlass die Verpflichtung zur Fürsorge und Förderung von Menschen mit Behinderung.

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Stand: 04.2022