Inklusionsvereinbarung

Was bringt mir eine Inklusionsvereinbarung?

Die Inklusionsvereinbarung gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen wie zum Beispiel:

  • Muss ich als schwerbehinderter Mensch Pausenaufsichten machen?
  • Kann ich gegen meinen Willen versetzt werden?
  • Ich habe eine Gehbehinderung. Wie bekomme ich einen Parkplatz auf dem Schulgelände?
  • Behinderungsbedingt muss ich Therapien wahrnehmen. Habe ich die Möglichkeit, Freistunden bzw. einen freien Arbeitstag dafür zu bekommen?
  • Wer unterstützt mich bei der behindertengerechten Ausstattung am Arbeitsplatz Schule?
  • Ich habe einen Konflikt mit meiner Schulleitung, der im Zusammenhang mit meiner Behinderung steht. Wer kann mich bei der Problemlösung unterstützen?
  • Ich bin schwerbehindert/gleichgestellt und möchte mich auf einen Arbeitsplatz an der BSB bewerben. Soll ich das angeben oder ist das ein Nachteil für mich?

Diese Fragen betreffen die Bereiche Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation und Gestaltung des Arbeitsumfeldes, die u.a. in der Inklusionsvereinbarung geregelt werden. Das Hauptziel der Inklusionsvereinbarung ist die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Arbeitsfeld Schule.

Die Inklusionsvereinbarung ist eine besondere Dienstvereinbarung auf Basis des SGB IX §166 und wird zwischen der Schwerbehindertenvertretung, dem Gesamtpersonalrat und der Dienststelle abgeschlossen. Am 01.09.2023 wurde eine neue Inklusionsvereinbarung von allen Beteiligten unterzeichnet.

Wir sind bei all diesen Themen und Fragen Ihr Ansprechpartner und beraten Sie gerne persönlich.

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Stand: 01.2024