Antragsverfahren Arbeitsplatzausstattung

Sie stellen einen formlosen Antrag auf behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung mit technischen Hilfsmitteln und entsprechender Begründung. Dieser wird auf dem Dienstwege an das Funktionspostfach „Schwerbehindertenausstattung“ oder an das HIBB (HI-31) gestellt.

Beizufügende Unterlagen:

  • Kopie des Feststellungsbescheides in einem verschlossenen Umschlag
  • Kopie des Ausweises
  • Ernennungsurkunde/Arbeitsvertrag bei Arbeitnehmern
  • Kostenvoranschläge
  • letzte Bezügeabrechnung

Eine Stellungnahme der Schulleitung ist notwendig und wird dem Antrag beigefügt.

Kostenklärung durch die Behörde

Bei Beamten ist immer das Integrationsamt zuständig, bei Angestellten entweder die Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherungsträger. Nach der Kostenklärung und Bewilligung erfolgt die Arbeitsplatzausstattung. Das Verfahren hat einen langen Vorlauf, deswegen ist es hilfreich, wenn die Kolleginnen/Kollegen sich im Vorwege ausführlich informieren, welches das richtige Hilfsmittel ist. Hierbei unterstützt das Integrationsamt durch die technische Beraterin Frau Burmeister (Sozialbehörde, SI 44108, Tel. +49 40 428 63-2983, Email: heidi.burmeister@soziales.hamburg.de)

Ansprechpartner:

  • BSB Funktionspostfach: Schwerbehindertenausstattung@bsb.hamburg.de
  • BSB V 438-1 (z.Zt. Herr Klee), Tel: +49 40 42863-2549,
  • BSB V 436-2 (z.Zt. Herr Schliestedt), Tel: +49 40 42863-2196
  • HIBB HI-31 (z.Zt. Herr Jorde), Tel: +49 40 42863-220

Stand: 04.2022