Die SBV begleitet jedes Auswahlverfahren, in dem sich eine schwerbehinderte Person beworben hat, die die konstitutiven Bedingungen erfüllt. In der Regel bedeutet dies, dass die SBV von der Schulleitung informiert wird, die SBV an der Vorauswahl und an allen Bewerbungsgesprächen zu dieser Stelle teilnimmt und an der Auswahlentscheidung beteiligt wird. Die Aufgabe der SBV ist es sicherzustellen, dass in Auswahlverfahren keine behinderungsbedingten Benachteiligungen vorkommen.
Eine Kontaktaufnahme der Bewerberinnen und Bewerber mit der SBV vor den Auswahlgesprächen hat sich als sinnvoll erwiesen.
Bei Fragen zu Ihrer Bewerbung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an die für die Schulform zuständige SBV. Wenn Sie sich als schwerbehinderte Person auf eine Stelle beworben haben und alle in der Ausschreibung geforderten Kriterien erfüllen, müssen Sie, unabhängig von Ihren Noten und Beurteilungen, zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden.
Dieses gilt für alle Stellenbesetzungsverfahren, also für Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, Beförderungsstellen, Funktionsstellen und Schulleitungen.
Wir beraten in diesem Zusammenhang auch Schulleitungen und Schulpersonalräte, falls diese Fragen zum Verfahren haben.
Stand 04.2022