Personalärztlicher Dienst (PÄD)

Der Personalärztliche Dienst (PÄD) erstellt ärztliche Gutachten, die für das Personal im öffentlichen Dienst vorgeschrieben sind. Dieses sind z.B. Einstellungsuntersuchungen, Untersuchungen zur Verbeamtung und die Überprüfung der Dienstfähigkeit.

Wenn die Dienststellenleitung Zweifel an der Dienstfähigkeit hat, kann ein Gutachtenauftrag an den PÄD gestellt werden.

Der PÄD erstellt ein ausführliches medizinisches Gutachten, welches dort verbleibt. Eine zusammenfassende Stellungnahme wird dem Personalsachgebiet übersandt. Für beides kann die betroffene Person Akteneinsicht beantragen.

Sind schwerbehinderte Beschäftigte zur Vorstellung beim PÄD vorgesehen, muss die Schwerbehindertenvertretung im Vorwege durch die Personalabteilung informiert werden.

Bei Bevollmächtigung durch die schwerbehinderte Person kann die SBV Akteneinsicht beantragen und eine schriftliche Stellungnahme zum Verfahren beitragen.

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Stand: 04.2022