Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung
Anträge für einen Schwerbehindertenausweis bekommt man bei den Versorgungsämtern. Diese legen den Grad der Behinderung fest und stellen gegebenenfalls den Ausweis aus. mehr
Antrag auf Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten
Mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können Sie eine Gleichstellung beantragen, um die gleichen Rechte wie ein schwerbehinderter Mensch in Anspruch zu nehmen. mehr
Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM-Verfahren
Wenn Sie länger erkrankt sind, soll das BEM–Verfahren als Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen für Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz dienen! mehr
Antragsverfahren Arbeitsplatzausstattung
Benötigen Sie eine behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung, wie z.B. zusätzliche Beleuchtung, spezielle Stühle, Möbel, PC, bildvergrößernde Software…, so finden Sie hier weitere Informationen.
Antragsverfahren Arbeitsassistenz
Benötigen Sie eine Arbeitsassistenz, finden Sie hier weitere Informationen.
Personalärztlicher Dienst (PÄD)
Der Personalärztliche Dienst erstellt ärztliche Gutachten, die für das Personal im öffentlichen Dienst vorgeschrieben sind. mehr
Arbeitsmedizinischer Dienst (AMD)
Der Arbeitsmedizinische Dienst betreut die Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg und berät in allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung. mehr
Bewerbungs- und Einstellungsverfahren
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung und Ihrem Einstellungsverfahren ist die für Ihre Schulform zuständige SBV. mehr
Beurteilungsverfahren
Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Beurteilung ist die für Ihre Schulform zuständige SBV. mehr
Inklusionsvereinbahrung
Das Hauptziel der Inklusionsvereinbarung ist die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Arbeitsfeld Schule. Sie regelt u.a. die Bereiche Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation und Gestaltung des Arbeitsumfeldes, die u.a. in der Inklusionsvereinbarung geregelt werden. mehr
Teilhabeerlass
Der Teilhabeerlass formuliert u.a. Regelungen zur Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, Nachteilsausgleiche, Unterstützungen am Arbeitsplatz, Ruhestandsregelungen, Rechte und Pflichten der Interessenvertretungen wie z.B. Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen. mehr
Über uns – die Schwerbehindertenvertretung
Hier finden Sie etwas über die Grundlagen und unser Selbstverständnis unserer Arbeit. mehr
Stand: 04.2022